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Steinschlag oder Riss
der Wind­schutz­scheibe?

Jetzt Termin vereinbaren, kostenlos* bei uns reparieren lassen
und sofort wieder sicher unterwegs sein!

Steinschlag oder Riss in der Wind­schutz­scheibe?

Jetzt Termin vereinbaren, kostenlos* bei uns reparieren lassen und schnell wieder sicher unterwegs sein!

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Kompetente Beratung sichern und Scheibe für 0 €* tauschen lassen!

Alle wichtigen Informationen zu unserem Reparatur Service:

Wussten Sie, dass wir kostenlos* Ihre Windschutzscheibe reparieren?

Ein während der Fahrt hochgewirbeltes Steinchen, über die nächste Bodenwelle – und schon ist es passiert: Ihre Windschutzscheibe hat eine Beschädigung oder ist im schlimmsten Fall sogar gerissen.

Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch richtig gefährlich werden! Zögern Sie daher nicht und lassen Sie unsere Profis schnell, kompetent und kostenlos* Ihre Windschutzscheibe reparieren. Sofern ein vollständiger Tausch der Scheibe notwendig ist, können Sie sich darauf verlassen, dass wir nur zugelassene Original-Teile vom Fahrzeughersteller verwenden – alles wie neu!

Sichern Sie sich Ihren Termin und unser Team berät Sie individuell zu den Möglichkeiten und dem bestmöglichen Vorgehen – damit Sie schnell wieder sicher unterwegs sind und trotzdem keine Kosten entstehen.

Das Beste dabei: Wir beraten Sie ganz individuell. Zudem steht unser kompetenter Service unabhängig vom Fabrikat Ihres Fahrzeugs zur Verfügung. Somit bieten wir Ihnen schnellen, kostenlosen* und zuverlässigen Service.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Service­termin sichern!

Werkzeuge

*Für Teilkaskoversicherte i. d. R. kostenlos und ohne Hochstufung durch die Versicherung – je nach Versicherungsbedingungen.

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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